PKV-Wechsel

Wer in einer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert ist, kann nur dann in eine Private Krankenversicherung (PKV) wechseln, wenn nachgewiesen werden kann, das der Versicherte drei Jahre in Folge über der Versicherungspflichtgrenze, die jedes Jahr neu festgelegt wird (in 2010 liegt sie bei 49.500,00 Euro Bruttoeinkommen) im angestellten Verhältnis, pro Jahr, verdient hat.

Die Bundesregierung will den Prüfungszeitraum allerdings auf ein Jahr verkürzen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Beamte und Selbständige, da sie, auch ohne Mindestverdienst wählen können. Neben der Prüfung des Verdienstes erfolgt ein Gesundheitscheck. Wenn Vorerkrankungen vorhanden sind, kann die Private Krankenversicherung Zuschläge erheben oder den zu Versichernden ablehnen. Vorerkrankungen nicht anzugeben, rächt sich spätestens dann, wenn spezielle Medikamente oder Ärzte benötigt werden.

Die Kündigungsfrist der GKV beträgt für freiwillig Versicherte (Versicherte, die über der Verdienstgrenze liegen, jedoch trotzdem jahrelang in der GKV Mitglied waren) zwei Monate nach Ablauf des Vormonates und für Pflichtversicherte (Versicherte unter der Einkommensgrenze) zum Ende des Jahres. Der Eintritt in die Private Krankenversicherung ist nach der fristgerechten Kündigung und nach Erfüllung der Voraussetzungen ohne Probleme möglich.

Der Wechsel in eine Private Krankenversicherung rechnet sich vor allem in jungen Jahren (Infos zum Wechsel unter Krankenversicherung-Vergleich.de). Allerdings sei angemerkt, das Kinder von Privatversicherten in der GKV nicht kostenfrei versichert werden können. Wichtig ist auch zu wissen, dass die Private Krankenversicherung mit dem vollendeten 55. Lebensjahr nicht mehr wechselbar ist. Innerhalb der Privaten Krankenversicherung kann natürlich gewechselt werden, aber nicht zurück in die GKV. Vor dem 55. Lebensjahr kann der Wechsel nur auf Antrag bei der jeweiligen GKV und nur unter bestimmten Voraussetzungen wie Arbeitslosigkeit, vollzogen werden.